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19.10.2005
Argumente gegen "politische
Totschlagargumente"
- und wie man ihnen begegnen kann/
Mai 2004
(Überarbeitete Fassung, Originaltext vom Landesverband
Baden-Württemberg)
Autor: Josef Hennemann, Landesberatungsstelle, Referent Finanzen / Entgelte
Autor
des Originaltextes:Rudi Sack, Landesgeschäftsführer, Lebenshilfe-Landesverband
Baden-Württemberg
(Veröffentlichung
mit freundlicher Genehmigung des Autors,Herrn Sack,
und
dem Geschäftsführer des Lebenshilfe Landesverbandes
Bayern e.V., Herrn Auer. 19.10.05)
"Die Standards der Behindertenhilfe sind durch immer neue Leistungsgesetze
des Bundes (z.B. SGB IX etc.) in den letzten Jahren ständig verbessert
worden. Das können wir uns jetzt nicht mehr leisten und die Standards
müssen wieder auf das notwendige Maß zurück geführt
werden."
Entgegen der ständig vorgebrachten Behauptungen hat es in den letzten
Jahren in den Einrichtungen und Diensten für behinderte Menschen
keine Standardverbesserungen durch Leistungsgesetze gegeben. Die Wahrheit
ist, dass (vor allem die personellen) Standards seit Anfang der 90er Jahre
beständig gesunken sind, weil in Phasen von Pflegesatzdeckelungen
bzw. sehr bescheidenen "allgemeinen Erhöhungen" diese sich
nicht in gleichem Maß weiterentwickelt haben wie die allgemeinen
Lebenshaltungs- und die Personalkosten. In der Folge sind Personalschlüssel
in Einrichtungen in den letzten zehn Jahren bereits heruntergefahren worden.
Ein Beispiel:
In vielen Wohnheimen sind wegen personeller Knappheit die Dienstzeiten
gekürzt worden, z.B. endet der Abenddienst in der Wohngruppe bereits
um 21 statt wie früher um 22 Uhr. In der Folge müssen erwachsene
behinderte Menschen, die dabei Hilfe brauchen, dann schon um 20.30 Uhr
ins Bett gehen, ob sie müde sind oder nicht. Das ist offensichtlich
eine Verschlechterung des vorherigen Standards.
"Die Kostenexplosion
in der Behindertenhilfe muss gestoppt und die Budgets müssen auf
dem aktuellen Niveau eingefroren werden."
Die "Kostenexplosion" in der Eingliederungshilfe ist keine Folge
höherer Ausgaben für den Einzelnen, sondern ausschließlich
auf demografische Gründe zurückzuführen. Letztlich handelt
es sich bis heute um eine Spätfolge unserer deutschen Geschichte.
Weil die Nationalsozialisten eine ganze Generationen behinderter Menschen
fast vollständig umgebracht haben, besteht bis heute eine "Generationenlücke",
die erst in ca. zehn Jahren geschlossen sein wird. Insbesondere die Zahl
alter Menschen mit Behinderung, welche häufig auf besonders viel
Unterstützung angewiesen sind, ist nach wie vor stark zunehmend.
Dazu trägt auch bei, dass durch medizinischen Fortschritt die Lebenserwartung
behinderter Menschen sich immer mehr derjenigen der Gesamtbevölkerung
angleicht.
Dass der medizinische Fortschritt zu einer Abnahme der Zahl behinderter
Menschen führen würde (Stichwort "Pränatale Diagnostik),
ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Zwar findet Selektion durch PND durchaus
statt (z.B. bei Kindern mit Down Syndrom), andererseits führt die
"Frühchenmedizin" dazu, dass immer mehr sehr früh
geborene Kinder - und das oft mit erheblichen Beeinträchtigungen
- überleben.
Die Kosten für die Eingliederungshilfe werden also zumindest während
der nächsten zehn Jahre weiter steigen, auch ohne jegliche Verbesserung
für den Einzelnen.
"Die Kommunen und
in der Folge die Bezirke haben einfach kein Geld mehr. Und wo nichts ist,
kann man auch nichts ausgeben. Wir können es uns nicht mehr leisten,
das bisherige Niveau zu halten."
Behinderte Menschen haben ein Recht auf eine Hilfe, die ihnen unter Berücksichtigung
ihres individuellen Hilfebedarfs eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
ermöglicht ("bedarfsdeckende Hilfe"). Dieser Rechtsanspruch
ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch IX ("Rehabilitation und Teilhabe
behinderter Menschen") und aus § 3 BSHG (zukünftig §
9 SGB XII). Es geht dabei nicht um Sonderrechte, sondern um einen Nachteilsausgleich
zur Erreichung der Gleichstellung behinderter Menschen.
Die Lebenshilfe unterstützt die Forderung der Kommunen nach einer
finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe.
Sie wehrt sich allerdings dagegen, wenn behinderte Menschen zu Sündenböcken
der kommunalen Finanzmisere gemacht werden (wie es z.B. in Presseverlautbarungen
à la "Behindertenhilfe sprengt die Gemeindekassen" geschieht).
"Die Eigenverantwortung
von Sozialhilfeempfängern und ihren Angehörigen muss wieder
gestärkt werden. Das bedeutet letztlich, dass diese zur Finanzierung
ihrer Hilfen wieder verstärkt herangezogen werden müssen."
Eingliederungshilfe ist ein Nachteilsausgleich, auf den die meisten behinderten
Menschen ihr Leben lang angewiesen sind. Daher ist sie in der Sozialhilfe
im Grunde falsch untergebracht, denn Sozialhilfe dient in der Regel der
Behebung einer vorübergehenden Notlage. Das ist der Grund, warum
der Gesetzgeber den Nachranggrundsatz der Sozialhilfe im Bereich der Eingliederungshilfe
zu Recht eingeschränkt hat. Die Lebenshilfe fordert auch in diesem
Zusammenhang ein eigenständiges Leistungsgesetz für Menschen
mit Behinderung außerhalb der Sozialhilfe.
Die Heranziehung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen muss
im Sinne der Gleichstellung dem "normalen Maß" entsprechen.
Das bedeutet z.B.:
" Die Unterhaltspflicht von Eltern endet im Normalfall de facto mit
dem Abschluss der Ausbildung ihrer Kinder. Es kann nicht sein, dass Eltern
geistig behinderter Kinder, welche nie in die Lage kommen, ihren Lebensunterhalt
selbst zu bestreiten, bis an ihr Lebensende unterhaltspflichtig bleiben.
" Behinderte Menschen dürfen nicht wieder verpflichtet werden,
aus eigenem Einkommen bzw. Vermögen zur Finanzierung ihres Arbeitsplatzes
(in der Regel in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung)
herangezogen zu werden. Auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen werden
Arbeitsplätze subventioniert.
"In den aktuellen
stationären Strukturen der Behindertenhilfe werden behinderte Menschen
überversorgt. Wir müssen Geld sparen, indem wir die ambulanten
Versorgungsstrukturen ausbauen."
Die Lebenshilfe unterstützt die Forderung nach einem Ausbau der ambulanten
Angebote. In einigen Fällen kann eine ambulante Hilfeform auch helfen,
Kosten einzusparen. Das gilt aber nicht generell. Denn auch im "ambulanten
Setting" muss der behinderte Mensch die Hilfen erhalten, die er braucht.
Im Sinne des Selbstbestimmungsgedankens darf die Lebensform nicht alleine
vom Hilfebedarf des Einzelnen abhängen, sondern von seinen persönlichen
Vorstellungen vom Leben.
Die Dominanz stationärer
Strukturen kann dann verringert werden, wenn
" ambulante Hilfen flexibel und hilfebedarfsorientiert gestaltet
werden (eine Einheits-pauschale zur Vergütung des Ambulant Betreuten
Wohnens ist in diesem Sinne vollkommen ungeeignet);
" die Kommunen ihrer Verpflichtung zu einem Ausbau und der Finanzierung
von Offenen Hilfen / Familienunterstützenden Diensten nachkommen.
"Wir haben viel
zu viele Sonderinstitutionen für behinderte Menschen. Es ist doch
viel besser für ihre Integration und außerdem für die
Finanzen, wenn sie einfach die Angebote in Anspruch nehmen, welche die
Gesellschaft für alle Bürgerinnen und Bürger vorhält."
Dem kann man im Grundsatz durchaus zustimmen. Es genügt allerdings
nicht, Sonderinstitutionen zu kritisieren bzw. abzubauen und die Teilhabe
behinderter Menschen an allgemeinen Angeboten zu proklamieren. Der Abbau
von Barrieren (und nicht nur den baulichen!), welche heute z.B. in Kindergärten,
Schulen, Volkshochschulen etc. zur Ausgrenzung behinderter Menschen führen,
ist eine gigantische Aufgabe, nicht zuletzt für die Kommunen. Dabei
geht es nicht in erster Linie um die Einsparung, sondern um die zielorientiertere
Steuerung von Ressourcen. Auch bei einem gemeindeorientierten Leben bleiben
behinderte Menschen auf Assistenz angewiesen. Die Lebenshilfe als Selbsthilfeorganisation
ist an der Mitwirkung bei dieser Aufgabe, z.B. dem Aufbau gemeindeorientierter
Netzwerke, sehr interessiert.
Erlangen, im Mai 2004
Lebenshilfe-Landesverband Bayern
Autor:
Josef Hennemann, Landesberatungsstelle, Referent Finanzen / Entgelte
Autor des Originaltextes:
Rudi Sack, Landesgeschäftsführer, Lebenshilfe-Landesverband
Baden-Württemberg
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