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Berlin 14.9.05
Nachschulische Betreuung
behinderter Kinder
Liebe Gesamtelternvertreter/innen,
liebe Eltern!
Als eine Gruppe von Eltern
behinderter Kinder, bzw. Jugendlicher wenden wir uns an Sie mit einem
Anliegen und einer Information:
Seit Beginn des Schuljahres gilt in Berlin ein neues Schulgesetz. Dieses
verlangt es von den Schulen eine Hortbetreuung anzubieten, die sich neben
der Nachmittagsbetreuung auch auf die Ferien erstreckt. Dies gilt für
nichtbehinderte Kinder bis zum Ende der 4., für behinderte Kinder
bis zum Ende der 6.Klasse. Eingeführt wurde diese Regelung, weil
man davon ausgeht, dass Eltern sich auf die Betreuung ihrer noch nicht
selbständigen Kinder verlassen können müssen, um berufstätig
sein zu können. Da die Mehrheit unserer behinderter Kinder aus ihrer
geistigen oder körperlichen Einschränkung heraus, nicht den
Selbständigkeitsgrad eines nichtbehinderten Kindes erreicht, halten
wir es für eine absolute Ungleichbehandlung, wenn man uns nicht das
ermöglicht, was anderen Eltern zusteht: Zuverlässige Betreuung
noch nicht selbständiger Kinder in den Schulferien (wer hat schon
drei Monate Urlaub im Jahr!) und während der Schulzeit nachschulische
Betreuung am Nachmittag (wer hat schon um 13.30 Uhr Arbeitsschluss?..).Und
dies bedeutet im Falle behinderter Jugendlicher, dass Hortbetreuung auch
nach der 6. Klasse bis zum Ende der Schulzeit erforderlich ist. Da die
Kinder unserer Gruppe bis zum Inkrafttreten des Gesetzes in Zehlendorf
bereits das (gesetzlich nicht verankerte) Privileg hatten,. dass sie auch
als Jugendliche im Hort des Rehazentrums bis zum Ende ihrer Schulzeit
betreut werden konnten, haben wir die Auswirkungen des neuen Gesetzes
sofort zu spüren bekommen: Mit der Schließung dieser Einrichtung
wurde Ende Juli jegliche Hortbetreuung für Kinder/Jugendliche jenseits
der 6.Klasse beendet!
Daher haben wir im März 2005 mit einer Petition an den Berliner Petitionsausschuss
versucht, auf unser Problem hinzuweisen. Inzwischen sind wir aber der
Meinung, dass hier -weit über unsere individuelle Bedarfssituation
hinaus - ein allgemeiner Mangel des Gesetzes vorliegt. Ein Betreuungsangebot
für alle behinderten Kinder bis zum Ende ihrer Schulzeit in Form
einer Nachmittags- und Ferienbetreuung in Horteinrichtungen ist erforderlich,
damit auch wir Eltern berufstätig sein können und unsere Kinder
über die Schule hinaus Gelegenheit zu sozialen Kontakten bekommen.
Dies haben wir in Form eines OFFENEN
Briefes an Herrn Böger und an eine Vielzahl von Presseorganen
und Verbänden weitergeleitet. Was uns fehlt, ist Unterstützung
aus dem Kreis der betroffenen Eltern - auch um Politiker zu überzeugen,
dass es viele Eltern gibt, die eine solche Betreuung für ihre Kinder
benötigen. Vielleicht ist es Ihnen möglich, andere Eltern auf
das Problem anzusprechen, so dass wir uns als große Interessengruppe
Gehör verschaffen können.
Wir würden uns daher freuen,
wenn Sie unsere Fragestellung an die Elternschaft ihrer Schule herantragen
und betroffene Eltern bitten sich telefonisch unter folgender Nummer bei
uns zu melden ( D. Heise Tel.: 85 60 58 28)
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Heise
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